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   BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05   

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BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05 (https://dejure.org/2005,7975)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05 (https://dejure.org/2005,7975)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2005 - 1 BvR 1165/05 (https://dejure.org/2005,7975)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Willkürverbots sowie des Rechtsstaatsprinzips iVm dem Anspruch auf rechtliches Gehör durch Missachtung der aus ZPO § 321a folgenden Möglichkeit, gegen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Rechtsschutz zu erlangen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05
    Das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG ist unter diesen Umständen ebenfalls verletzt, weil das Landgericht zugunsten der Beschwerdeführerin die danach gebotene Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch durch landgerichtliche Berufungsurteile (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 108, 341 ) infolge der Nichtberücksichtigung des § 321 a ZPO nicht eröffnet hat.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05
    Das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG ist unter diesen Umständen ebenfalls verletzt, weil das Landgericht zugunsten der Beschwerdeführerin die danach gebotene Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch durch landgerichtliche Berufungsurteile (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 108, 341 ) infolge der Nichtberücksichtigung des § 321 a ZPO nicht eröffnet hat.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    c) Unter Gliederungspunkt "V. 3." (S. 77, GA Bl. 129) macht der Kläger eine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2005 - 1 BvR 1165/05 - zum Willkürverbot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG geltend.
  • KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10

    Schiedsverfahren: Kostengrundentscheidung und Streitwertfestsetzung durch das

    Soweit der Antragsteller meint, willkürliches verhalten des Schiedsgerichts liege auf der Hand, kann der Senat dem nicht folgen; Willkür liegt nur dann vor, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG 17.8.2005 - 1 BvR 1165/05 zit nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 ME 233/10

    Vereinbarkeit einer von der Bewertung des Rechtsschutzsuchenden abweichenden

    Es spricht daher Überwiegendes dafür, dass § 152 a VwGO auf die Verletzung anderer grundgesetzlicher Verfahrensbestimmungen wie hier das von den Antragstellern angeführte Willkürverbot weder direkt noch (mangels Regelungslücke) analog angewendet werden kann (so etwa auch BGH, Beschl. v. 13.12.2007 - I ZR 47/06 -, NJW 2008, 2126, 2127 = juris Langtext Rdnr. 4 f. m. w. N. zum wortgleichen § 321 a ZPO; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 152 a Rdnr. 22 m. w. N.: a. A. aber etwa noch Nds. OVG, Beschl. v. 8.2.2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 = juris Langtext Rdnr. 12 f. unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des 1. Senats vom 17.8.2005 - 1 BvR 1165/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 PA 234/10

    Erforderlichkeit der Substanziierung einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.R.e.

    Es spricht daher Überwiegendes dafür, dass § 152 a VwGO auf die Verletzung anderer grundgesetzlicher Verfahrensbestimmungen wie hier das von den Antragstellern angeführte Willkürverbot weder direkt noch (mangels Regelungslücke) analog angewendet werden kann (so etwa auch BGH, Beschl. v. 13.12.2007 - I ZR 47/06 -, NJW 2008, 2126, 2127 zum wortgleichen § 321 a ZPO; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 152 a Rdnr. 22 m. w. N.: a. A. aber etwa noch Nds. OVG, Beschl. v. 8.2.2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506, 2507 = juris Langtext Rdnr. 12 f. unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des 1. Senats vom 17.8.2005 - 1 BvR 1165/05 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2005 (2. Kammer des 1. Senats - 1 BvR 1165/05 -, veröffentl. in Juris) bestärkt den Senat in dieser Haltung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    c) Unter Gliederungspunkt "V. 3." (S. 77, GA Bl. 129) macht der Kläger eine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2005 - 1 BvR 1165/05 - zum Willkürverbot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG geltend.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschluss v. 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05 = juris Rn 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 9 U 184/13
    Eine Gegenvorstellung kann deshalb allenfalls dann Erfolg haben, wenn die beanstandete Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, so dass ein offensichtlicher Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl BVerfG, Beschluss vom 17. August 2005 - 1 BvR 1165/05 -, juris; BFH, Beschluss vom 23. März 2006 - XI S 5/06 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschluss vom 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05 = juris Rn 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 19 SF 114/12

    Sonstige Angelegenheiten

    Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschluss vom 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05 = juris Rn 11).
  • OLG Braunschweig, 20.10.2023 - 2 WF 132/23

    Gegenvorstellung; Verfahrenskostenhilfe; sofortige Beschwerde; formelle

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